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Private Krankenversicherung und Beihilfe

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Höhe und Umfang der Kostenerstattung richten sich jedoch nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte erfragen Sie diese unbedingt vor Beginn der Behandlung und lassen Sie sich die Formulare für ambulante Psychotherapie zusenden. Die Kosten für die ersten Sitzungen (Probatorik) werden von den Kostenträgern in voller Höhe übernommen. Sie dienen der Antragstellung für die nachfolgende Therapie.

 

Gesetzliche Krankenkasse

 

Ich habe keinen Kassensitz, so dass ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann. Da der Bedarf an ambulanter Psychotherapie das Angebot an Kassen-Therapieplätzen inzwischen bundesweit bei weitem übersteigt und Patienten in vielen Fällen mit unzumutbaren Wartezeiten konfrontiert sind, gibt es das so genannte Kostenerstattungsverfahren. Dieses ermöglicht es gesetzlich Versicherten, sich unter bestimmten Bedingungen in Privatpraxen behandeln zu lassen - dieser Anspruch besteht weiterhin auch nach Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie seit 01. April 2017. Denn die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten in zumutbarer Zeit eine Psychotherapie zu ermöglichen (§13 Abs. 3 SGB V). Ich unterstütze Sie gern und beantrage mit Ihnen gemeinsam die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Nähere Informationen zum aktuellen Vorgehen sende ich Ihnen auf Anfrage gern zu. Auf der Website "Wege zur Psychotherapie" finden Sie umfangreiche Informationen rund um das Thema Psychotherapie. Sie finden sie hier.

 

Selbstzahler

 

Selbstverständlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen - beispielsweise wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder Ihre Krankenversicherung aus anderen Gründen nicht darüber informieren möchten, dass Sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden.

 

Bundespolizisten

 

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat mit dem Bundesministerium des Inneren in 2018 eine Vereinbarung abgeschlossen, die es Bundespolizisten ermöglicht, sich in Privatpraxen therapeutisch behandeln zu lassen. Die erforderliche Qualifikation ist in meiner Praxis erfüllt. Das Verfahren richtet sich nach den Vorgaben des gesetzlichen Krankenversicherungssystems. Antragstellung und Abrechnung erfolgen über die Heilfürsorge der Bundespolizei in Sankt Augustin, welche die Kosten der Behandlung übernimmt. Rufen Sie mich gern an für nähere Informationen.

 

Soldaten

 

Soldaten können sich gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und der Bundespsychotherapeutenkammer seit September 2013 in Privatpraxen behandeln lassen. Sie benötigen dafür eine Überweisung Ihres Truppenarztes sowie den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" (San/Bw/0218). Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).